- Bei dieser Maßnahme ist der Antrag nachträglich mit Programm, Bestätigung des Veranstalters und einer Teilnehmenden-Liste einzureichen.
- Er muss bis zum 31.12. des Jahres bei uns eingegangen sein.
- Die Teilnehmenden müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Die Maßnahme muss mindestens 10 Stunden Programm beinhalten (nur ab 2 Tagen)
- Gefördert werden Maßnahmen der Stämme, die zur Grundausbildung stattfinden, des Bezirkes und Diözesanverbandes oder anderer sozialer Einrichtungen.