Anforderungen
- Mindestalter 18 Jahre
- 80 Stunden Grundausbildung (der Modulkurs deckt 40 Stunden ab!)
- anrechenbare Fortbildungen sind: Tentakel, Bezirksstudientagung, o.ä. (je 10 Stunden), Präventionsschulungen und der Erste-Hilfe-Kurs (je 6,75 Stunden)
- die Fortbildungen zählen erst nach dem abgeschlossenen Modulkurs
- die 80 Stunden Ausbildung können auf mehrere Jahre verteilt werden
- nach der Grundausbildung kann die Beihilfe sofort beantragt werden
- der Förderzeitraum beginnt erst nach Abschluss der letzten Aus-/Fortbildungsstunde (d.h. Letzte Ausbildungsstunde am 03.06 -> anteilige Auszahlung der Beihilfe ab dem 03.06.)
- aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 3 Jahre)
- Leiter:innen, die in einem pädagogischen Studium (Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften, Psychologie) im 3. Semester stehen oder dieses abgeschlossen haben, benötigen für den Erstantrag nur den Erste-Hilfe-Kurs.
Antragsstellung
Den Erstantrag für die Ehrenamtsbeihilfe findest du hier.
Zusätzlich muss der Ausbildungsbogen ausgefüllt werden, den du hier findest.
Fülle beide Formulare aus und sende uns diesen zusammen mit den Ausbildungsnachweisen (Teilnahmebescheinigungen der Kurse) an antrag[at]dpsg-dortmund.de.
Solltest du die BST als Fortbildungsveranstaltung besucht haben, haben wir alle Informationen darüber vorliegen und du brauchst hierfür keine Fortbildungsbescheinigung.