Ehrenamtsbeihilfe – Folgeantrag

Anforderungen

  • aktive Leitungstätigkeit bei einem Stamm auf Dortmunder Stadtgebiet
  • es muss pro Jahr eine Fortbildung (s.o., mind. 10h) besucht werden (auch Pädagogik-Studenten!)
  • Der Antrag muss von Euch und vom Stammesvorstand unterschrieben werden.
  • Die ehrenamtliche Beihilfe ist auf maximal 250 Euro pro Person begrenzt. Das bedeutet: Wenn das Budget nicht ausgereizt wird, bekommt man 250 Euro für das komplette Jahr. Ansonsten kann der Betrag entsprechend niedriger ausfallen (abhängig von der Anzahl der Beantragungen).

Antragstellung

Den Folgeantrag für die Ehrenamtsbeihilfe findest du hier.

Sende den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Fortbildungsbescheinigung an antrag[at]dpsg-dortmund.de
Solltest du die BST als Fortbildungsveranstaltung besucht haben liegen uns alle Informationen vor und du benötigst keine Fortbildungsbescheinigung.

Die Abgabefrist endet am 31.12 eines Jahres!