Leben und Lernen in Gruppen – Erlebnis und abenteuerpädagogische Programme (ABER) – Förderung von Ferienfreizeiten und Wochenenden.
Förderbedingungen
- Gefördert werden Maßnahmen ab 3 Tage (Wochenende) bis max. 21 Tage, mit mindestens sieben Teilnehmenden und einer Leitungskraft.
- Mindestens eine der teilnehmenden Leistungskräfte muss eine Grundausbildung (Modulkurs) nachweisen können.
- Für die Förderung muss eine ausgefüllte Teilnehmenden-Liste mit Unterschrift des Veranstalters und ein schriftlicher Nachweis (z.B. Zeltplatz- oder Hausrechnung) mit Anzahl der Teilnehmenden und der Dauer eingereicht werden.
- Er kann parallel zu einem LJP-Antrag (DPSG Paderborn) gestellt werden.
- Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Zahl der eingereichten Anträge. Gefördert wird je Teilnehmenden, pro Tag.
- Bezuschusst werden Teilnehmende im Alter von 7-27 Jahren.
- Nach Richtlinien des Jugendrings wird für je sieben Teilnehmende eine Leitungskraft (ab 18 Jahren) bezuschusst
Allgemeine Fördergrundsätze
- Es darf kein Gewinn / Überschuss erzielt werden. Die Gesamtzuschüsse der Maßnahme sowie 10% Eigenanteil der Gesamtkosten dürfen die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Die Verantwortung liegt beim Veranstalter der Maßnahme.
- Die wirtschaftliche Verwendung der Mittel und entsprechende Dokumentation müssen sichergestellt werden.
- Alle Anträge müssen bis zum 31.12 des Jahres in denen sie stattgefunden haben eingereicht werden.
Umsetzung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der DPSG – Bezirk Dortmund
Die Richtlinien berücksichtigen die im Kinder- und Jugendplan der Stadt Dortmund 2021-2025 genannten Anforderungen. Grundlage dieser Richtlinien ist die Fördervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Stadt Jugendring Dortmund.
Der Georgskreis der DPSG Dortmund verwaltet die Gelder für die im Stadtgebiet ansässigen Stämme. Die Verteilung der Gelder wird in unserer Buchführung festgehalten und die entsprechenden Unterlagen und Belege werden für eine Dauer von 10 Jahren vorgehalten. Ebenso sind die Stämme zu einer angemessenen Buchführung verpflichtet. Alle Unterlagen unterliegen dem Prüfrecht der Stadt Dortmund.