Für dein ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit kannst du als Leiter:in der DPSG Bezirk Dortmund die Ehrenamtsbeihilfe beantragen, sobald du deine Leitendenausbildung abgeschlossen hast.
Förderbedingungen
- das Mindestalter beträgt 18 Jahre
- es müssen beide Formulare ausgefüllt werden (Ehrenamtsbeihilfe & Ausbildungsnachweis)
- es werden 80 h Ausbildung benötigt (davon sind nur 40h der Modulkurs)
- weitere anrechenbare Fortbildungen: z.B. Rovercamp, TSL, Zoom, BST, Tentakel o.ä. (mit jeweils 10 h), Präventionsschulungen und der Erste-Hilfe-Kurs (8 h)
- die Fortbildungen zählen erst ab dem Ende des Modulkurses (Grundausbildung!)
- Die 80 h müssen NICHT alle in einem Jahr gemacht werden, d.h. man kann das z.B. auch auf zwei oder mehr Jahre verteilen
- nach den 80 h kann die Beihilfe sofort beantragt werden, allerdings beginnt der Zeitraum für die Beihilfe erst nach der letzten Ausbildungsstunde (d.h. der letzten Fortbildung) (z.B. letzte der 80 Ausbildungsstunden am 03.06. -> Beihilfe für das Jahr wird nur anteilig ab dem 03.06. ausgezahlt)
- es wird eine aktuelle (nicht älter als 3 Jahre) Erste-Hilfe-Ausbildung (Vollkurs bei einem anerkannten Träger, 8h) benötigt
- Leitende in einem pädagogischen Studium (wie soziale Arbeit, Sozialarbeit, ErzieherInnen, Erziehungswissenschaften, Psychologie o.ä., mind. 3 Semester abgeschlossen) benötigen für den Erstantrag nur den Erste-Hilfe-Kurs, die Präventionsschulung und eine Weiterbildung von einem Wochenende (10h) pro Jahr
- Alle Anträge müssen bis zum 31.12 des Jahres in denen sie stattgefunden haben eingereicht werden.
Umsetzung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der DPSG – Bezirk Dortmund
Die Richtlinien berücksichtigen die im Kinder- und Jugendplan der Stadt Dortmund 2021-2025 genannten Anforderungen. Grundlage dieser Richtlinien ist die Fördervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Stadt Jugendring Dortmund.
Der Georgskreis der DPSG Dortmund verwaltet die Gelder für die im Stadtgebiet ansässigen Stämme. Die Verteilung der Gelder wird in unserer Buchführung festgehalten und die entsprechenden Unterlagen und Belege werden für eine Dauer von 10 Jahren vorgehalten. Ebenso sind die Stämme zu einer angemessenen Buchführung verpflichtet. Alle Unterlagen unterliegen dem Prüfrecht der Stadt Dortmund.