AGB des DPSG Bezirks Dortmund

Dies sind die allgemeinen Anmeldebedingungen für alle Veranstaltungen des DPSG Bezirks Dortmund. Sie gelten ab dem 09.03.2026.

Allgemeine Regelungen und Fristen

 Anmeldungen und Abmeldungen

  • Der DPSG Bezirk Dortmund nutzt für alle Anmeldungen das digitale Anmeldeportal Campflow, welches über die Homepage der DPSG Bezirk Dortmund zu erreichen ist.
  • Anmeldungen können nur über Campflow vorgenommen werden.
  • Wenn die Anmeldung über das Anmeldeportal vorliegt, erfolgt eine schriftliche Bestätigung per Mail, damit ist die Anmeldung verbindlich.
  • Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss unterliegen der Einzelfallprüfung.
  • Eine Abmeldung ist ausschließlich per Mail möglich. Nutzt hierfür die Mail-Adresse aus der Bestätigungsmail oder bezirksleitung@dpsg-dortmund.de.

Stornierungen – Fristen und Ausfallgebühren

  • Wichtig zu wissen ist, dass eine kurzfristige Stornierung vor der Veranstaltung zu Ausfallgebühren führen kann.
  • Bei (Teil)-Abmeldungen (Stornierungen) bis 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung fallen keine Kosten an.
  • Bei (Teil)-Abmeldungen (Stornierungen) in der 4. und 3. Woche vor Beginn der Veranstaltung sind Ausfallgebühren in Höhe von 50% des TN-Beitrages fällig.
  • Bei (Teil)-Abmeldungen (Stornierungen) ab der 2. Woche vor Beginn der Veranstaltung und später sind Ausfallgebühren in Höhe von 100% des TN-Beitrages fällig.

Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche

  • Die Anmeldung und Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt immer als Gruppe eines Stammes.
  • Die Anmeldung kann nur durch eine Leitungsperson der Gruppe erfolgen.
  • Eine Anmeldung und Teilnahme von Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
  • Die Anmeldung erfolgt über Campflow auf der Internetseite des DPSG Bezirks Dortmund.
  • Während der Veranstaltung verbleibt die Aufsichtspflicht für die Kinder und Jugendlichen bei den jeweiligen Leitenden der angemeldeten Gruppe, im Auftrag des Stammesvorstandes.
  • Der Stammesvorstand verpflichtet sich, nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Minderjährigen zu beauftragen, die die Vorgaben der Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn erfüllen (d.h. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, Teilnahme an einer Präventionsschulung, unterschriebene Selbstauskunftserklärung).
  • Mögliche Ausnahmen bzgl. der Übernahme der Aufsichtspflicht werden ggf. in den Anmeldebedingungen der betroffenen Veranstaltung beschrieben oder im Einzelfall mit der Veranstaltungsleitung abgesprochen.

Veranstaltungen für Leitende

  • Es gilt das allgemeine An- und Abmeldeverfahren, wie oben beschrieben.
  • Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und anderen Veranstaltungen für Leitende müssen die Teilnehmenden volljährig sein.

Besonderheiten für Teilnehmende aus einem anderen Bezirk

  • Die Anmeldung von Teilnehmenden aus einem anderen Bezirk ist bis zum Ende des Anmeldeschlusses vorläufig.
  • Anmeldungen von Leitenden aus dem DPSG Bezirk Dortmund erhalten bis zum Anmeldeschluss Vorrang.
  • Verbleibende Teilnahmeplätze können danach auch von Teilnehmenden aus anderen Bezirken belegt werden.
  • Die Regelungen gelten nicht für Veranstaltungen, die bezirksübergreifend angeboten und ausgeschrieben werden.

Regelungen für Datenschutz und Bildrechte

  • Der DPSG Bezirk Dortmund kann im Rahmen des Internetauftritts (www.dpsg-dortmund.de) und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Printmedien, Internetartikel, Soziale Netzwerke, etc.) erstelltes Foto-, Film- und Medienmaterial, auf welchem Personen – speziell Kinder – zu sehen sind, unentgeltlich verwenden.
  • Eine entsprechende Einverständniserklärung wird im Rahmen des Formulars zu Bildrechten abgefragt.
  • Dieses Einverständnis ist jederzeit gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben widerrufbar.
  • Hier der Link zu unseren allg. Datenschutzhinweisen: https://dpsg-dortmund.de/datenschutzerklaerung/
  • Teilnehmende, die Foto-, Film- und Medienmaterial auf Veranstaltungen des DPSG Bezirks Dortmund erstellen und/oder diese dem Bezirk Dortmund zur Verfügung stellen, haben kein Anspruch auf die Auszahlung eines Entgeltes.

Wissenswertes

  • Für alle Veranstaltungen gilt, dass eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung erwartet wird.
  • Der DPSG Bezirk Dortmund behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Teilnehmendenbeiträge werden zurückerstattet.
  • Müssen Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Unruhen etc.) nach den Stornierungsfirsten abgesagt/abgebrochen werden, werden keine Teilnehmendenbeiträge erstattet, da kein Verschulden des Bezirks vorliegt.
  • Mögliche Abweichungen von den oben genannten Regelungen sind ggf. in den jeweiligen Ausschreibungen der Veranstaltungen beschrieben.

 

Bei Fragen zu den Bedingungen meldet euch gerne unter bezirksleitung@dpsg-dortmund.de.